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Beim Verkauf einer Eigentumswohnung verkaufen Sie mehr als vier Wände: einen Anteil an einem Gemeinschaftseigentum. Käufer und ihre Banken wollen deshalb nicht nur die Wohnung sehen, sondern auch wissen, wie es um das Haus steht. Ein Makler, der Wohnanlagen kennt, liest Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen, bevor er Ihre Wohnung anbietet, und weiß, welche Fragen Interessenten dazu stellen werden.
Wer kauft? Zum einen Menschen, die selbst einziehen wollen – Paare, Alleinstehende, Ältere, die sich verkleinern. Zum anderen Kapitalanleger, die vermieten. Für sie zählt die Miete; das Ertragswertverfahren baut auf den erzielbaren Erträgen auf. Laut Zensus 2022 lag die durchschnittliche Nettokaltmiete vermieteter Wohnungen in Deutschland bei 7,28 € je Quadratmeter (Bestandsmieten, Stichtag 15.05.2022). Ob Ihre Wohnung vermietet oder frei verkauft wird, verändert die Zielgruppe – ein Makler stellt das Exposé darauf ab.
Für eine Wohnung braucht der Makler mehr Unterlagen als für ein Haus: Grundbuchauszug, Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Unterlagen der Hausverwaltung, Grundriss mit Wohnfläche und Energieausweis. Fehlendes kann er oft bei der Verwaltung anfordern, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. Den Energieausweis muss er oder der Verkäufer spätestens bei der Besichtigung vorlegen.
Die Teilungsregeln der §§ 656c und 656d BGB gelten für Eigentumswohnungen ebenso wie für Einfamilienhäuser – sobald der Käufer als Verbraucher kauft, gleich ob Sie selbst darin gewohnt oder vermietet haben. Kauft ein Unternehmen, greifen diese Regeln nicht, und die Provision wird frei vereinbart. Laut Verbraucherzentrale liegt die Provision je nach Region häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer; sie ist frei verhandelbar (Stand: Oktober 2026).
Als Anhaltspunkt für Anleger zeigt diese Seite einen rechnerischen Mietwert: 5.240 bis 8.300 €/Jahr Nettokaltmiete für 60 bis 95 m² zum Bundesschnitt. Ein Verkaufspreis ist das nicht. Den Marktpreis Ihrer Wohnung schätzt ein Makler nach Besichtigung und Blick in die Unterlagen der Gemeinschaft ein – kostenlos und unverbindlich. Lernen Sie bis zu drei Makler aus Ihrer Region kennen und vergleichen Sie in Ruhe.

Jahresnettokaltmiete der typischen Wohnfläche, gerechnet mit der durchschnittlichen Nettokaltmiete in Deutschland laut Zensus 2022 (7,28 € je m²). Ein Anhaltspunkt für Käufer, die vermieten wollen – kein Verkaufspreis.
| Objektart | Bundesschnitt |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 9.610–13.980 €/Jahr |
| Eigentumswohnung | 5.240–8.300 €/Jahr |
| Reihenhaus oder Doppelhaushälfte | 8.300–11.790 €/Jahr |
| Mehrfamilienhaus | 19.220–39.310 €/Jahr |

Geben Sie einen Preis ein, wählen Sie die Höhe der Provision und die Art des Maklerauftrags.
Die Regeln in Kürze
Beispiel ohne Rechner: Bei 7,14 % insgesamt und Halbteilung trägt jede Seite 3,57 % (3 % zzgl. 19 % MwSt.) – üblich, aber verhandelbar.
Für die Eigentumswohnung gilt die Halbteilung ebenso – egal, ob Sie selbst wohnen oder vermietet haben.
Spanne der Gesamtprovision: Verbraucherzentrale („häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer“, je nach Region); die Höhe ist frei verhandelbar. Rechtsgrundlage: §§ 656a bis 656d BGB. Keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Art, Wohnfläche, Grundstück und Verkaufszeitraum – mehr braucht es für den ersten Kontakt nicht.
Erst nach Ihrem Klick auf den Bestätigungslink gibt Leadwerke Ihre Anfrage an bis zu drei Immobilienmakler aus Ihrer Region weiter.
Die Makler melden sich, sehen sich die Immobilie an und schätzen den Marktpreis kostenlos ein. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie in Ruhe.
Ja. Die §§ 656a bis 656d BGB nennen die Wohnung ausdrücklich neben dem Einfamilienhaus. Kauft eine Privatperson und arbeitet der Makler für beide Seiten, zahlen beide gleich viel; beauftragen nur Sie den Makler, übernimmt der Käufer höchstens die Hälfte.
Ja. Eine vermietete Wohnung spricht vor allem Kapitalanleger an, für die Miete und Mietvertrag zählen; eine freie Wohnung eher Selbstnutzer. Der Makler stellt Exposé, Unterlagen und Besichtigungen darauf ab und stimmt Termine bei vermieteten Wohnungen mit den Mietern ab.
Vor allem Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, dazu Grundbuchauszug, Grundriss und Energieausweis. Vieles hält die Hausverwaltung bereit.
Die Makler erhalten zu jeder Anfrage dieselben Angaben. Bei einer Eigentumswohnung beziehen sich die Fragen auf das Grundstück der Wohnanlage; eine grobe Angabe genügt.
Die Teilungsregeln der §§ 656c und 656d BGB gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Bei einem gewerblichen Käufer wird die Provision frei vereinbart. Lassen Sie sich die Regelung im Maklervertrag genau erklären.
In den meisten Kaufverträgen der Käufer, auch wenn das Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam in die Pflicht nimmt. Der Satz hängt vom Bundesland ab und beträgt 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises (Stand: Oktober 2026).
Bis zu drei Immobilienmakler aus Ihrer Region melden sich. Sie vergleichen in Ruhe und entscheiden selbst.
Makler aus Ihrer Region kennenlernenSelbstnutzer oder Anleger · Unterlagen der Gemeinschaft · Provisionsteilung
Selbst genutzt oder vermietet: Beim Wohnungsverkauf zählen Teilungserklärung, Protokolle und die richtige Zielgruppe – Aufgaben für einen erfahrenen Makler.
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