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Reihenhaus und Doppelhaushälfte verbinden eigenes Haus und Garten mit überschaubarer Fläche – für viele Familien der Einstieg ins Eigentum. Beim Verkauf stehen sie oft im direkten Vergleich: ähnliche Häuser in derselben Straße, gleiches Baujahr, gleicher Grundriss. Ein Makler aus der Region kennt solche Vergleichsverkäufe und weiß, womit sich Ihr Haus abhebt – ein modernisiertes Bad, neue Fenster, ein Endhaus mit größerem Grundstück.
Käufer achten bei Reihen- und Doppelhäusern besonders auf den Schallschutz zur Nachbarseite, den Zustand gemeinsamer Bauteile, Stellplatz und Garten. Wichtig sind auch die Grundstücksverhältnisse: Gehört jedem sein eigenes Grundstück, oder gibt es gemeinsame Flächen und Wegerechte? Ein Makler klärt das vorab mit Grundbuchauszug und Flurkarte, damit beim Notartermin keine Fragen offen bleiben.
Rechtlich zählt ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte, in der ein Haushalt wohnt, in der Regel als Einfamilienhaus im Sinne der §§ 656a bis 656d BGB. Kauft eine Privatperson, braucht der Maklervertrag die Textform, und die Provision wird bei einem Makler für beide Seiten zu gleichen Teilen getragen. Wie ernst der BGH diese Regeln nimmt, zeigt ein Urteil zu einer Doppelhaushälfte: Ein Verstoß gegen § 656d BGB macht die Vereinbarung insgesamt nichtig (Urteil vom 06.03.2025, I ZR 138/24).
Für den Verkauf stellt der Makler die Unterlagen zusammen – Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächen, Energieausweis –, sorgt für Fotos und Exposé und führt die Besichtigungen mit vorab ausgewählten Interessenten. Vor dem Notartermin prüft er, ob eine Finanzierungsbestätigung vorliegt. Laut Verbraucherzentrale liegt die Provision je nach Region häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer; sie ist frei verhandelbar (Stand: Oktober 2026).
Der rechnerische Mietwert auf dieser Seite – 8.300 bis 11.790 €/Jahr für 95 bis 135 m² zum Bundesschnitt von 7,28 € je m² Nettokaltmiete – richtet sich an Käufer, die vermieten wollen. Einen Verkaufspreis ersetzt er nicht. Eine begründete Preisvorstellung liefert die Marktpreiseinschätzung eines Maklers, der Ihr Haus gesehen hat und die Verkäufe in der Nachbarschaft kennt.

Jahresnettokaltmiete der typischen Wohnfläche, gerechnet mit der durchschnittlichen Nettokaltmiete in Deutschland laut Zensus 2022 (7,28 € je m²). Ein Anhaltspunkt für Käufer, die vermieten wollen – kein Verkaufspreis.
| Objektart | Bundesschnitt |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 9.610–13.980 €/Jahr |
| Eigentumswohnung | 5.240–8.300 €/Jahr |
| Reihenhaus oder Doppelhaushälfte | 8.300–11.790 €/Jahr |
| Mehrfamilienhaus | 19.220–39.310 €/Jahr |

Geben Sie einen Preis ein, wählen Sie die Höhe der Provision und die Art des Maklerauftrags.
Die Regeln in Kürze
Beispiel ohne Rechner: Bei 7,14 % insgesamt und Halbteilung trägt jede Seite 3,57 % (3 % zzgl. 19 % MwSt.) – üblich, aber verhandelbar.
Ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte, in der ein Haushalt wohnt, zählt als Einfamilienhaus im Sinne des Gesetzes: Die Halbteilung gilt, wenn der Käufer privat kauft.
Spanne der Gesamtprovision: Verbraucherzentrale („häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer“, je nach Region); die Höhe ist frei verhandelbar. Rechtsgrundlage: §§ 656a bis 656d BGB. Keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Art, Wohnfläche, Grundstück und Verkaufszeitraum – mehr braucht es für den ersten Kontakt nicht.
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Die Makler melden sich, sehen sich die Immobilie an und schätzen den Marktpreis kostenlos ein. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie in Ruhe.
In der Regel ja, wenn darin ein Haushalt wohnt: Dann gelten die Teilungsregeln der §§ 656c und 656d BGB, sobald der Käufer privat kauft. Der BGH hat in einem Fall zu einer Doppelhaushälfte entschieden, dass eine Vereinbarung, die gegen § 656d BGB verstößt, insgesamt nichtig ist (06.03.2025, I ZR 138/24).
Er arbeitet stärker mit Vergleichen: Ähnliche Häuser in der Nachbarschaft sind der Maßstab, an dem Käufer Ihr Angebot messen, und das Exposé muss klar zeigen, was Ihr Haus von ihnen unterscheidet. Dazu kommen Fragen zu Nachbarwand, gemeinsamen Flächen und Stellplätzen.
Grundbuchauszug und Flurkarte, um Grundstück und Grenzen zu belegen; Grundrisse und Wohnflächen; der Energieausweis; Belege über Modernisierungen. Gibt es gemeinsame Wege oder Garagenhöfe, gehören die entsprechenden Vereinbarungen dazu.
Arbeitet der Makler für Sie und den Käufer, zahlen beide gleich viel. Beauftragen nur Sie den Makler, können Sie höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben – fällig erst, wenn Sie Ihren Anteil nachweislich bezahlt haben. Sie dürfen die Provision auch vollständig übernehmen.
Fragen Sie im ersten Gespräch nach vergleichbaren Häusern, die der Makler zuletzt verkauft hat, und lassen Sie sich seine Einschätzung an diesen Beispielen erklären. Über das Formular lernen Sie bis zu drei Makler aus Ihrer Region kennen.
Bis zu drei Immobilienmakler aus Ihrer Region melden sich. Sie vergleichen in Ruhe und entscheiden selbst.
Makler aus Ihrer Region kennenlernenVergleichsverkäufe · Grundstück und Grenzen · Halbteilung der Provision
Viel Vergleich in der Nachbarschaft: Ein Makler aus der Region zeigt, was Ihr Haus von ähnlichen Häusern unterscheidet.
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