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Einfamilienhaus

Einfamilienhaus verkaufen: was der Makler übernimmt

Datenstand:

Ein Einfamilienhaus verkaufen die meisten Eigentümer nur einmal im Leben, oft nach Jahrzehnten im eigenen Zuhause. Umso wichtiger ist der Makler, der den Verkauf übernimmt. Er schätzt den Marktpreis ein, beschreibt Haus und Grundstück so, dass Käufer ein ehrliches Bild bekommen, führt die Besichtigungen und begleitet Sie bis zum Notartermin. Den Angebotspreis legen am Ende Sie fest; der Makler liefert die Begründung dafür.

Käufer eines Einfamilienhauses sind meist Familien und Paare, die selbst einziehen wollen. Sie achten auf Lage und Wege, auf den Garten und vor allem auf den Zustand: Dach, Fenster, Heizung, Dämmung. Ein Makler aus der Region weiß, welche Fragen kommen, und bereitet die Antworten vor – mit Grundrissen, Baujahr, Energieausweis und Belegen über Modernisierungen. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss unter Umständen innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke dämmen (§ 35 GModG); auch das fließt in die Preisverhandlung ein.

Konkret übernimmt der Makler die Marktpreiseinschätzung, beschafft fehlende Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Flurkarte, sorgt für Fotos und Exposé, schaltet die Anzeigen, wählt die Interessenten aus und führt die Besichtigungen. Vor dem Notartermin prüft er, ob der Käufer eine Finanzierungsbestätigung vorlegen kann. Den Energieausweis muss er oder der Verkäufer spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz, früher GEG).

Für das Einfamilienhaus gelten die §§ 656a bis 656d BGB, sobald der Käufer privat kauft: Maklervertrag in Textform, gleiche Anteile, wenn der Makler für beide Seiten arbeitet, und höchstens die Hälfte für den Käufer, wenn nur Sie ihn beauftragen. Eine Einliegerwohnung von untergeordneter Bedeutung ändert daran nichts. Laut Verbraucherzentrale liegt die Provision je nach Region häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer; sie ist frei verhandelbar (Stand: Oktober 2026). Was das bei Ihrem Wunschpreis bedeutet, zeigt der Provisions-Check weiter unten.

Der rechnerische Mietwert auf dieser Seite – 9.610 bis 13.980 €/Jahr für 110 bis 160 m² zum Bundesschnitt von 7,28 € je m² Nettokaltmiete – ist nur ein Anhaltspunkt für Käufer, die vermieten wollen, kein Verkaufspreis. Was Ihr Haus am Markt erzielen kann, schätzt ein Makler nach einem Termin vor Ort ein. Lernen Sie dafür bis zu drei Makler aus Ihrer Region kennen und vergleichen Sie Einschätzung, Vorgehen und Provision.

Zweigeschossiges Backsteinhaus mit dunklem Dach, Gauben und Vorgarten an einer Straße
Zweigeschossiges Backsteinhaus mit dunklem Dach, Gauben und Vorgarten an einer Straße
Mietwert

Einfamilienhaus: rechnerischer Mietwert bundesweit

Jahresnettokaltmiete der typischen Wohnfläche, gerechnet mit der durchschnittlichen Nettokaltmiete in Deutschland laut Zensus 2022 (7,28 € je m²). Ein Anhaltspunkt für Käufer, die vermieten wollen – kein Verkaufspreis.

9.610–13.980 €/Jahrrechnerischer Mietwert, kein Verkaufspreis
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Rechnerischer Mietwert je Objektart, bundesweit

Richtwerte: typische Wohnfläche × durchschnittliche Nettokaltmiete in Deutschland laut Zensus 2022 × 12 – kein Angebot, kein Verkaufspreis und keine Wertermittlung.
ObjektartBundesschnitt
Einfamilienhaus9.610⁠–⁠13.980 €/Jahr
Eigentumswohnung5.240⁠–⁠8.300 €/Jahr
Reihenhaus oder Doppelhaushälfte8.300⁠–⁠11.790 €/Jahr
Mehrfamilienhaus19.220⁠–⁠39.310 €/Jahr
Was ein Makler leistet

Einfamilienhaus: Das sollte Ihr Makler leisten

  • Eine begründete Marktpreiseinschätzung mit Vergleichsobjekten aus der Gegend.
  • Vollständige Unterlagen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächen, Energieausweis.
  • Ein Exposé mit aussagekräftigen Fotos und ehrlicher Beschreibung von Haus und Grundstück.
  • Besichtigungen nur mit vorab ausgewählten Interessenten.
  • Prüfung, ob eine Finanzierungsbestätigung des Käufers vorliegt.
  • Vorbereitung und Begleitung des Notartermins.
Weiße Jugendstilvilla mit Rundturm und rotbraun gefassten Fenstern hinter kahlen Bäumen
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Provisions-Check

Provision für diesen Verkauf überschlagen

Geben Sie einen Preis ein, wählen Sie die Höhe der Provision und die Art des Maklerauftrags.

Für das Einfamilienhaus gilt die Halbteilung, sobald der Käufer privat kauft.

Spanne der Gesamtprovision: Verbraucherzentrale („häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer“, je nach Region); die Höhe ist frei verhandelbar. Rechtsgrundlage: §§ 656a bis 656d BGB. Keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

So finden Sie Ihren Makler

In drei Schritten zum passenden Makler

1

Immobilie kurz beschreiben

Art, Wohnfläche, Grundstück und Verkaufszeitraum – mehr braucht es für den ersten Kontakt nicht.

2

Anfrage per E-Mail bestätigen

Erst nach Ihrem Klick auf den Bestätigungslink gibt Leadwerke Ihre Anfrage an bis zu drei Immobilienmakler aus Ihrer Region weiter.

3

Makler kennenlernen

Die Makler melden sich, sehen sich die Immobilie an und schätzen den Marktpreis kostenlos ein. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie in Ruhe.

Häufige Fragen

Einfamilienhaus: Fragen an den Makler

Teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision beim Einfamilienhaus?

Ja, wenn der Käufer privat kauft und der Makler für beide Seiten tätig ist: Dann zahlen beide gleich viel (§ 656c BGB). Beauftragen nur Sie den Makler, kann der Käufer höchstens die Hälfte übernehmen – und erst, wenn Sie Ihren Anteil bezahlt haben (§ 656d BGB). Sie können die Provision auch ganz selbst tragen.

Gilt ein Haus mit Einliegerwohnung noch als Einfamilienhaus?

Nach der Begründung des Gesetzgebers ja, solange die Einliegerwohnung nur von untergeordneter Bedeutung ist und das Haus in erster Linie einem Haushalt dient. Auch ein Büroanbau von rund einem Fünftel der Fläche ändert laut BGH (Urteil vom 06.03.2025, I ZR 32/24) nichts daran. Bei zwei gleichwertigen Wohnungen kann es anders aussehen.

Was prüft der Makler beim Termin im Haus?

Lage, Grundstück, Bauweise, Baujahr und Zustand – von Dach und Fenstern bis zur Heizung –, dazu Wohnfläche, Grundriss und bisherige Modernisierungen. Daraus leitet er seine Marktpreiseinschätzung ab. Sie ist kostenlos und unverbindlich, aber kein Verkehrswertgutachten.

Muss der Käufer meines Hauses die alte Heizung austauschen?

Eine pauschale Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizkessel nach dem Kauf gibt es seit Ende Juli 2026 nicht mehr (Gebäudemodernisierungsgesetz, früher GEG). Unter Umständen muss der neue Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses aber innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke dämmen (§ 35 GModG). Ein guter Makler spricht solche Punkte offen an, weil sie in die Verhandlung einfließen.

Brauche ich für den Verkauf meines Hauses einen Energieausweis?

Ja. Den Energieausweis müssen Sie oder Ihr Makler Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach dem Kaufvertrag übergeben (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz, früher GEG); er gilt zehn Jahre. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden (Stand: Oktober 2026).

Wie viele Makler sollte ich vergleichen?

Zwei oder drei Gespräche geben meist ein gutes Bild: Sie sehen, wie unterschiedlich Einschätzungen begründet werden und welche Leistungen in der Provision stecken. Über das Formular lernen Sie bis zu drei Makler aus Ihrer Region kennen.

Einfamilienhaus verkaufen? Makler aus Ihrer Region kennenlernen

Bis zu drei Immobilienmakler aus Ihrer Region melden sich. Sie vergleichen in Ruhe und entscheiden selbst.

Makler aus Ihrer Region kennenlernen

Einfamilienhaus verkaufen – mit dem passenden Makler aus Ihrer Region

Marktpreiseinschätzung · Exposé und Besichtigungen · Halbteilung nach § 656c BGB

Makler aus Ihrer Region Für Eigentümer kostenlos Unverbindlich

Freistehendes Haus mit Grundstück: was der Makler übernimmt, wer kauft und wie die Provision geteilt wird.

  • Provision, Leistungen, Vertragslaufzeit: Makler arbeiten sehr unterschiedlich.
  • Der Angebotspreis bestimmt mit, wer sich meldet – und wie verhandelt wird.
  • Sie lernen bis zu drei Makler aus Ihrer Region kennen und wählen selbst.
  • Ihre Angaben erhalten nur Leadwerke und bis zu drei Immobilienmakler.
Makler aus Ihrer Region kennenlernenkostenfrei · ohne Verpflichtung · höchstens drei Makler

Frage 1 / 7

Um welche Immobilie geht es?

Für unbebaute Grundstücke und Gewerbeobjekte ist diese Anfrage nicht gedacht.

Bis wann soll verkauft sein?

Ein ungefährer Zeitraum genügt. Danach richtet sich, wann der Makler den ersten Termin vorschlägt.

Wohnfläche und Grundstück

Ungefähre Angaben reichen. Für das Exposé ermittelt der Makler die Flächen später genau.

Das Grundstück

Eigentumswohnung? Dann gelten die Angaben für das Grundstück der Anlage. Eine Schätzung genügt – den Lageplan prüft der Makler.

Adresse der Immobilie
Wie erreicht Sie der Makler?
Einverständnis

Wichtig: Gleich kommt eine E-Mail mit einem Bestätigungsknopf. Erst dieser Klick gibt Ihre Anfrage frei.

  • Für Eigentümer kostenfrei
  • Kein Vertrag durch die Anfrage
  • Widerruf jederzeit möglich

Übertragung verschlüsselt. Ihre Daten dienen allein dieser Anfrage.

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