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Ein Einfamilienhaus verkaufen die meisten Eigentümer nur einmal im Leben, oft nach Jahrzehnten im eigenen Zuhause. Umso wichtiger ist der Makler, der den Verkauf übernimmt. Er schätzt den Marktpreis ein, beschreibt Haus und Grundstück so, dass Käufer ein ehrliches Bild bekommen, führt die Besichtigungen und begleitet Sie bis zum Notartermin. Den Angebotspreis legen am Ende Sie fest; der Makler liefert die Begründung dafür.
Käufer eines Einfamilienhauses sind meist Familien und Paare, die selbst einziehen wollen. Sie achten auf Lage und Wege, auf den Garten und vor allem auf den Zustand: Dach, Fenster, Heizung, Dämmung. Ein Makler aus der Region weiß, welche Fragen kommen, und bereitet die Antworten vor – mit Grundrissen, Baujahr, Energieausweis und Belegen über Modernisierungen. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss unter Umständen innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke dämmen (§ 35 GModG); auch das fließt in die Preisverhandlung ein.
Konkret übernimmt der Makler die Marktpreiseinschätzung, beschafft fehlende Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Flurkarte, sorgt für Fotos und Exposé, schaltet die Anzeigen, wählt die Interessenten aus und führt die Besichtigungen. Vor dem Notartermin prüft er, ob der Käufer eine Finanzierungsbestätigung vorlegen kann. Den Energieausweis muss er oder der Verkäufer spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz, früher GEG).
Für das Einfamilienhaus gelten die §§ 656a bis 656d BGB, sobald der Käufer privat kauft: Maklervertrag in Textform, gleiche Anteile, wenn der Makler für beide Seiten arbeitet, und höchstens die Hälfte für den Käufer, wenn nur Sie ihn beauftragen. Eine Einliegerwohnung von untergeordneter Bedeutung ändert daran nichts. Laut Verbraucherzentrale liegt die Provision je nach Region häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer; sie ist frei verhandelbar (Stand: Oktober 2026). Was das bei Ihrem Wunschpreis bedeutet, zeigt der Provisions-Check weiter unten.
Der rechnerische Mietwert auf dieser Seite – 9.610 bis 13.980 €/Jahr für 110 bis 160 m² zum Bundesschnitt von 7,28 € je m² Nettokaltmiete – ist nur ein Anhaltspunkt für Käufer, die vermieten wollen, kein Verkaufspreis. Was Ihr Haus am Markt erzielen kann, schätzt ein Makler nach einem Termin vor Ort ein. Lernen Sie dafür bis zu drei Makler aus Ihrer Region kennen und vergleichen Sie Einschätzung, Vorgehen und Provision.

Jahresnettokaltmiete der typischen Wohnfläche, gerechnet mit der durchschnittlichen Nettokaltmiete in Deutschland laut Zensus 2022 (7,28 € je m²). Ein Anhaltspunkt für Käufer, die vermieten wollen – kein Verkaufspreis.
| Objektart | Bundesschnitt |
|---|---|
| Einfamilienhaus | 9.610–13.980 €/Jahr |
| Eigentumswohnung | 5.240–8.300 €/Jahr |
| Reihenhaus oder Doppelhaushälfte | 8.300–11.790 €/Jahr |
| Mehrfamilienhaus | 19.220–39.310 €/Jahr |

Geben Sie einen Preis ein, wählen Sie die Höhe der Provision und die Art des Maklerauftrags.
Die Regeln in Kürze
Beispiel ohne Rechner: Bei 7,14 % insgesamt und Halbteilung trägt jede Seite 3,57 % (3 % zzgl. 19 % MwSt.) – üblich, aber verhandelbar.
Für das Einfamilienhaus gilt die Halbteilung, sobald der Käufer privat kauft.
Spanne der Gesamtprovision: Verbraucherzentrale („häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer“, je nach Region); die Höhe ist frei verhandelbar. Rechtsgrundlage: §§ 656a bis 656d BGB. Keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Art, Wohnfläche, Grundstück und Verkaufszeitraum – mehr braucht es für den ersten Kontakt nicht.
Erst nach Ihrem Klick auf den Bestätigungslink gibt Leadwerke Ihre Anfrage an bis zu drei Immobilienmakler aus Ihrer Region weiter.
Die Makler melden sich, sehen sich die Immobilie an und schätzen den Marktpreis kostenlos ein. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie in Ruhe.
Ja, wenn der Käufer privat kauft und der Makler für beide Seiten tätig ist: Dann zahlen beide gleich viel (§ 656c BGB). Beauftragen nur Sie den Makler, kann der Käufer höchstens die Hälfte übernehmen – und erst, wenn Sie Ihren Anteil bezahlt haben (§ 656d BGB). Sie können die Provision auch ganz selbst tragen.
Nach der Begründung des Gesetzgebers ja, solange die Einliegerwohnung nur von untergeordneter Bedeutung ist und das Haus in erster Linie einem Haushalt dient. Auch ein Büroanbau von rund einem Fünftel der Fläche ändert laut BGH (Urteil vom 06.03.2025, I ZR 32/24) nichts daran. Bei zwei gleichwertigen Wohnungen kann es anders aussehen.
Lage, Grundstück, Bauweise, Baujahr und Zustand – von Dach und Fenstern bis zur Heizung –, dazu Wohnfläche, Grundriss und bisherige Modernisierungen. Daraus leitet er seine Marktpreiseinschätzung ab. Sie ist kostenlos und unverbindlich, aber kein Verkehrswertgutachten.
Eine pauschale Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizkessel nach dem Kauf gibt es seit Ende Juli 2026 nicht mehr (Gebäudemodernisierungsgesetz, früher GEG). Unter Umständen muss der neue Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses aber innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke dämmen (§ 35 GModG). Ein guter Makler spricht solche Punkte offen an, weil sie in die Verhandlung einfließen.
Ja. Den Energieausweis müssen Sie oder Ihr Makler Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach dem Kaufvertrag übergeben (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz, früher GEG); er gilt zehn Jahre. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden (Stand: Oktober 2026).
Zwei oder drei Gespräche geben meist ein gutes Bild: Sie sehen, wie unterschiedlich Einschätzungen begründet werden und welche Leistungen in der Provision stecken. Über das Formular lernen Sie bis zu drei Makler aus Ihrer Region kennen.
Bis zu drei Immobilienmakler aus Ihrer Region melden sich. Sie vergleichen in Ruhe und entscheiden selbst.
Makler aus Ihrer Region kennenlernenMarktpreiseinschätzung · Exposé und Besichtigungen · Halbteilung nach § 656c BGB
Freistehendes Haus mit Grundstück: was der Makler übernimmt, wer kauft und wie die Provision geteilt wird.
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